Die Urkunde
(Übersetzung aus dem Lateinischen von Martin Bauer)
Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit. Amen. Weil unsere Tage schneller als ein Eilbote vorübergehen und das gegenwärtige Leben durch den Tod abgeschnitten wird, so wie man vom Weber das Tuch abschneidet, ist es der Mühe wert, dass wir ob des Seelenheils das Hinfällige für das Bleibende, für das Ewige aber das Zeitliche eintauschen.
Also übertrage ich, Otto von Emmerberg, ernannter Truchsess, der ich durch die Hand des Höchsten die vom Vater übernommene Strafe für die Vergehen abbüße und Besserung des Lebenswandels gelobe, mit eifriger Hingabe und ehrlichem Willen aus Hoffnung auf Gnade und Heil dem Kloster der glorreichen Jungfrau und heiligen Mutter Gottes Maria in Rein auch die unten angeschriebenen, von jedem Anspruch und fremder Dienstbarkeit freien Erträge vom Teil der Erbschaft, die mich betrifft, als Fruchtgenuss: nämlich im Dorf Neunkirchen, das man in dem tale nennt, im Wert von jährlich sieben Goldmünzen und sechs Silbermünzen, in Puch zwölf Krüge Wein, in Oberndorf aber neun, was im Volk perchrecht genannt wird; es soll sie durch ewiges Recht unvermindert besitzen.
Und damit die gegenwärtige Schenkung in Ewigkeit unangetastet bleibe, bestätige ich sie mit dem Schutz meines Siegels und des Siegels meines Onkels väterlicherseits, Truchsess Berthold von Emmerberg, aus dessen freien Einverständnis [das nachfolgende] vorrückte, und des Siegels meines Verwandten Herrn Rudolf von Stadeke[1].
Die Zeugen dieses Vertrages sind Heinrich, Prior von Rein; Eberhard, Gastpater; Petrus, Verwalter des Armenhauses; Otto, Unterkellermeister; Otto, Pfarrer von St. Veit; Wulfing, Ritter von St. Peter, Ulrich, libertinus[2] aus Peggau; Kunz Mettendorfer; Ulrich Schrote; Heinrich Ponhalme und viele andere mehr. Dies wurde unterzeichnet im Jahr der Gnade 1258, dem ersten Jahr der Indiktion[3].
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2 Die beiden erhaltenen Siegel sind die von Otto von Emmersberg und Rudolf von Stadeke. Das dritte, jetzt abgerissene, muss demnach von Berthold von Emmersberg stammen, der als näherer Verwandter eigentlich vor Rudolf von Stadeke siegeln hätte dürfen, aber aus freien Stücken darauf verzichtet hat.
2 minderfreier Bauer
3 Indiktion = ein Steuerzyklus von 15 Jahren




