Taufe, Hochzeit, Begräbnis u.a.
Informationen zu Taufe, Hochzeit, Begräbnis u.a. (übernommen von der Pfarre Graz-St.Veit)
Die Sakramente und kirchlichen Feiern sind Zeichen der Nähe Gottes, Hilfe zum Leben und zur Lebensgestaltung aus dem Glauben. Im Folgenden finden Sie Informationen über:
· Taufe
· kirchliche Trauung
· Begräbnis
· Sakramente für Kranke
Wenn Sie eine Taufe anmelden möchten …
· Wir freuen uns über jeden Menschen, der durch die Taufe mit Jesus Christus verbunden und in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen wird.
· Bitte, melden Sie Ihr Kind mindestens einen Monat vor dem gewünschten Tauftermin zur Taufe an. Tauffeiern sind in unserer Pfarrkirche oder in der Dorfkapelle in Thondorf möglich. Auch im Rahmen der Sonntagsmesse in der Pfarrkirche ist fallweise eine Taufe möglich. Besonders freuen wir uns über eine Taufe in der Osternachtsfeier.
· An Dokumenten sind erforderlich: Geburtsurkunde des Taufkindes, ggf. Taufscheine der Eltern, ggf. standesamtliche und kirchliche Heiratsurkunde der Eltern, Angaben über Name, Beruf und Adresse des Taufpaten bzw. der Taufpatin.
· Wer die Aufgabe des Taufpaten übernehmen möchte, muss der röm. katholischen Kirche angehören. Es ist auch möglich, dass zwei Personen das Patenamt für ein Kind übernehmen.
· Wenn Sie in der Pfarre St. Christoph wohnen und Ihr Kind in einer anderen Pfarre Taufen lassen möchten, erhalten Sie von uns eine sogen. Tauferlaubnis. Umgekehrt benötigen wir eine solche Tauferlaubnis der Wohnpfarre, wenn Sie in einer anderen Pfarre wohnen und Ihr Kind bei uns taufen lassen möchten.
· Vor der Taufe Ihres Kindes bitten wir Sie zu einem Taufgespräch, das Sie mit Herrn Pfarrer Mag. Alois Sosteric (tel. 0676/8742-6632) vereinbaren können.
· Selbstverständlich können auch größere Kinder zur Taufe angemeldet werden. Auch als Erwachsener kann man sich zur Taufe entschließen. Wir beraten Sie gerne.
Wenn Sie eine kirchliche Ehe schließen möchten …
· Bei der Hochzeit versprechen Mann und Frau, einander ein Leben lang treu zur Seite zu stehen und so auch Zeichen der Treue und Liebe Gottes für einander zu sein. Dieses Fest will gut gefeiert und auch gut vorbereitet sein. Der Termin für eine Trauung sollte mindestens fünf Monate vorher vereinbart werden. Trauungen in unserer Pfarre sind in der Pfarrkirche möglich. Die Trauung kann durch unseren Pfarrer oder durch einen Priester oder Diakon ihrer Wahl vorgenommen werden..
· Eine kirchliche Trauung ist grundsätzlich möglich, wenn wenigstens ein Partner der röm. katholischen Kirche angehört und keiner der beiden durch eine kirchlich gültige Vorehe gebunden ist. Um dies nötigenfalls abzuklären und um die Personalien aufzunehmen, muss etwa drei Monate vor dem Trauungstermin ein sogen. Trauungsprotokoll angelegt werden. Dafür ist die Wohnsitzpfarre von Braut oder Bräutigam zuständig. Dort sind auch die erforderlichen Dokumente vorzulegen: Geburtsurkunden und ggf. Taufscheine der Brautleute, Geburturkunden und ggf. Taufscheine gemeinsamer Kinder, ggf. Scheidungsurteil eine rein standesamtlich geschlossene Vorehe betreffend.
· In der Vorbereitungszeit ist der Besuch eines Eheseminars verpflichtend. Dieses bietet wertvolle Hilfen für die Gestaltung der Paarbeziehung und hilfreiche Hinweise für die Gestaltung der Hochzeit. Informationen darüber erhalten Sie von uns bei der Anmeldung.
· Die Fertigstellung und Unterzeichnung des Trauungsprotokolls erfolgt in einem Gespräch mit dem Wohnsitzpfarrer des Brautpaares. Mit dem Trauungspriester oder –diakon bespricht das Brautpaar Ablauf und Gestaltung des Trauungsgottesdienstes.
Wenn Sie einen Todesfall zu beklagen haben …
· Als christliche Pfarrgemeinde wollen wir Sie auch und gerade in diesen Tagen und Stunden begleiten. Die Grazer Bestattungsinstitute beraten Sie zuverlässig in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit einem Todesfall.
· Wenn die verstorbene Person in unserem Pfarrgebiet gewohnt hat und Sie ein katholisches Begräbnis bzw. eine katholische Verabschiedungsfeier wünschen, wenden Sie sich, bitte, an uns – möglichst bevor Sie einen Begräbnis- oder Verabschiedungstermin mit dem Bestattungsinstitut vereinbaren, um mit uns vorab die Terminfrage zu klären.
· Es genügt, wenn Sie wegen des Begräbnistermins zunächst telefonisch mit uns Kontakt aufnehmen.
· Wir bitten Sie, nach dem Besuch beim Bestattungsinstitut auch zu uns zu kommen, um die Gestaltung der kirchlichen Begräbnisfeier (Orgelspiel, Gesang, Fürbitten, Ansprache des Priesters …) zu besprechen.
Wenn jemand krank oder gebrechlich ist …
· Menschen, die schon länger ans Bett gebunden oder gehbehindert sind, können nicht mehr zum Gottesdienst in die Kirche kommen. Sie möchten aber vielleicht wieder einmal die Kommunion empfangen. Gerade vor den hohen Feiertagen kann dieser Wunsch stärker sein. Unser Pfarrer ist jederzeit bereit, die Krankenkommunion zu bringen. Ein Anruf genügt.
· Das Sakrament der Krankensalbung soll schwer kranken oder lange Zeit kranken Menschen innere Stärkung und Zuversicht aus dem Glauben bringen. Wir sprechen heute nicht mehr von der „letzten Ölung“. Mit der Krankensalbung soll dem Kranken nicht der unmittelbar bevorstehende Tod signalisiert werden. Er soll vielmehr die Gebete und die Zeichen der Zuwendung Gottes bewusst mit vollziehen können. Verständigen Sie uns daher möglichst zu einem Zeitpunkt, wo der Kranke bei Bewusstsein und in relativ guter Verfassung ist. Selbstverständlich aber ist der Pfarrer auch bereit in einem Notfall kurzfristig zu kommen.




